Krankheit

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Nachdem wir Sie dabei unterstützt haben, zu ermitteln, was Sie wollen, werden wir gemeinsam den besten Weg finden, um es zu erreichen. 

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   Private Krankenvollversicherung

Im deutschen Gesundheitswesen existiert die private Krankenversicherung sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundlage für den Vertragsabschluss bei einem privaten Krankenversicherer ist – wie bei anderen Versicherungsarten auch – der gewünschte Versicherungsumfang (Tarif) sowie das individuelle Risiko (Alter, Gesundheitszustand und Berufsgruppe).

Der Beitrag gesetzlich krankenversicherter Personen richtet sich nach deren Bruttoeinkommen. Eine Tarif- bzw. Leistungsauswahlmöglichkeit besteht hier nicht.

Eine private Krankenvollversicherung können Personen abschließen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Es handelt sich insbesondere um

   Beamte, Richter und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
   Selbständige und Freiberufler
   Arbeiter und Angestellte mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 Euro).

   Private Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stellen eine gute Grundversorgung dar. Sofern Sie keinen Zugang zur privaten Krankenvollversicherung haben, jedoch Zusatzleistungen erhalten möchten, die das gesetzliche System nicht vorsieht, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Sie haben folgende Möglichkeiten:
o   Ergänzungstarife

Dieser Zusatzbaustein schließt die Leistungslücken im ambulanten Bereich. Hierzu zählen insbesondere die Zuzahlung für Heilpraktiker-Behandlungen, die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und von gesetzlichen Zuzahlungen bei Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln sowie die Leistung bei Auslandsreisen.

o   Stationär

Sie selbst entscheiden, mit wie vielen Personen Sie Ihr Krankenhauszimmer im Ernstfall teilen, denn eine stationäre Zusatzversicherung klärt diese Frage vorab (1- oder 2-Bett-Zimmer). Darüber hinaus kann die Inanspruchnahme der Chefarztbehandlung sowie der Zugang zu moderneren Behandlungsmethoden sichergestellt werden.
o   Zahn

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind im Zuge der vergangenen Gesundheitsreformen stetig gesunken, die Zuzahlungen aus eigener Tasche gestiegen. Viele prophylaktische Leistungen, beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung, wurden komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen.

   Pflege

Je nach Pflegegrad deckt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung anfallende Pflegekosten nur bis zu gewissen Höchstgrenzen ab. Oftmals reichen diese jedoch bei weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Durch den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Risiken im Pflegefall.
o   Krankentagegeld

Als gesetzlich krankenversicherte Person erhalten Sie im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Nach 42 Tagen endet diese und Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein geringeres Krankentagegeld (70% vom letzten Bruttogehalt, maximal 90% vom letzten Nettoeinkommen). Die so entstandene Einkommenslücke kann durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
o   Krankenhaustagegeld

Gerade bei längeren Krankenhausaufenthalten können neben der täglichen Zuzahlungspauschale auch Mehrkosten durch TV-, Telefon- und Internetgebühren oder Fahrtkosten der Angehörigen entstehen. Eine Absicherung mit einem Krankenhaustagegeld ist hier unter Umständen sinnvoll.

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