Die Liste der Eventualitäten, für die Sie Sicherheit und Schutz für sich selbst und Ihre Vermögenswerte brauchen, ist umfangreich und abhängig von Ihrer wirtschaftlichen und privaten Lebenssituation.
Unser Portfolio deckt alle notwendigen und wichtigen Sach- und Personenversicherungen ab. In Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen und leistungsfähigen Versicherungspartnern erarbeiten wir für Sie den passenden Schutz und erzielen durch entsprechenden Vergleich das für Sie optimale Preis-Leistungs-Verhältnis. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:
1) Sachversicherungen
- Haftpflicht
- Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten freiwillig abschließbaren Versicherungen. Sie reguliert verursachte Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Als „passive Rechtsschutzversicherung“ wehrt sie darüber hinaus unbegründete Schadenersatzansprüche ab. - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Besitzer von Häusern und Grundstückseigentümer haben eine besondere Verkehrssicherungspflicht und haften für Schäden, die Dritten durch Pflichtverletzungen (z.B. Fußgängerweg nicht schneebefreit, heruntergefallene Dachziegel)) entstanden sind. - Weitere Sparten Haftpflicht
- Privathaftpflicht
- Wohnen und Gebäude
- Hausrat
Der Hausrat wird gegen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Brand und Explosion sowie Einbruchdiebstahl versichert. Dies geschieht für alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände und erfolgt zum Neuwert.
- Hausrat
-
- Wohngebäude
Sie schützen Sich gegen die finanziellen Folgen, welche durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel versichert werden. Ergänzend können erweiterte Elementarschäden mitversichert werden, beispielsweise Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Erdbeben. - Weitere Sparten Wohnen und Gebäude
- Wohngebäude
- Rechtsschutz
- Privater Rechtsschutz
Diese Versicherung deckt finanzielle Risiken bei juristischen aber auch teilweise behördlichen Streitigkeiten und Konflikten ab. Sie ist sinnvoll, da Gerichts- und Anwaltskosten unter Umständen sehr hoch ausfallen können. Darüber hinaus müssen bei einer Niederlage vor Gericht in der Regel auch die Kosten der gegnerischen Partei sowie die Prozesskosten übernommen werden.
Die private Rechtsschutzversicherung deckt folgende Bereiche ab (Bausteine):
- Verkehrsrechtsschutz
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer
- Vermieterrechtsschutz
Mit dieser Versicherung sichern Sie sich kostentechnisch bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus der Vermietung von Eigentum ab (Anwalts und Gerichtskosten). Folgende Streitfälle sind denkbar:
- Unregelmäßige Mietzahlungen vom Mieter
- Mieterbeschwerden wegen (unterlassenen) Reparaturen
- Meinungsverschiedenheiten mit anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn
- Gebührenanordnungen und -bescheide durch die öffentlichen Institutionen
- Weitere Sparten Rechtsschutz
- Fahrzeug
- Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt
Schadenersatzansprüche ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines
Kraftfahrzeugs entstehen. Sie reguliert Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Hierbei betragen die aktuellen Deckungssummen in
Deutschland:
- Gesetzliche Mindestversicherungssumme: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,22 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.
- 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.
- Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am
eigenen Fahrzeug abdeckt. In folgenden Fällen ist Versicherungsschutz gegeben:
- Brandoder Explosion
- Diebstahlinklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelungdurch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbissmit oder ohne Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe.
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlagoder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
- Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist.
- Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie deckt nur Schäden
ab, die am eigenen KFZ entstehen und schließt den Versicherungsschutz der
Teilkaskoversicherung mit ein. In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer
unterschiedliche Selbstbeteiligungen für die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung wählen.
Schäden aus der Teilkaskoversicherung führen nicht zur Belastung des
Schadenfreiheitsrabattes der Vollkaskoversicherung. Folgende Schäden sind versichert:
- Vandalismusschäden
- Selbst- oder auch fremdverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug.
- Weitere Sparten KFZ
- Weitere private Sachversicherungen
- Personenversicherungen
- Absicherung Lebensrisiken/Einkommensabsicherung
- Berufsunfähigkeit
Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital des Menschen; sie sichert das Einkommen und den Lebensunterhalt. Aber jeder vierte Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus, z.B. wegen einer dauerhaften Erkrankung oder eines Unfalls. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher die wichtigste Möglichkeit, den Verlust Ihrer Ertragskraft abzusichern. Sie kann als selbstständige Versicherung oder als Zusatzbaustein zu einer Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Wichtig für Sie zu wissen: alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen erhalten seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr! Die stattliche Absicherung erfolgt über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese Grundsicherung greift, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. In ihrer Höhe beläuft sich die volle Erwerbsminderungsrente auf etwa 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe auf ungefähr 17 Prozent.
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kaum zur Absicherung der eigenen
Arbeitskraft dient, ist die private Arbeitskraftabsicherung besonders wichtig. Eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich immer auf den zuletzt
ausgeübten Beruf (keine „abstrakte Verweisung“ auf andere Tätigkeiten, die
möglicherweise noch ausgeführt werden könnten.
- Erwerbsunfähigkeit
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht oftmals nicht zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Eine private Erwerbsminderungsabsicherung bietet eine günstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Definition einer Erwerbsunfähigkeit differenziert bei den Versicherern jedoch sehr stark.
In der Regel ist Erwerbminderung eingetreten, wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen infolge einer ärztlich nachgewiesenen Krankheit, Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls außerstande gewesen ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen.
Bei der Anbieterauswahl ist deshalb vor allem auf den Prognosezeitraum, rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung und die zeitliche Definition der Erwerbsunfähigkeit zu achten. Einige Anbieter leisten auch bei Pflegebedürftigkeit.
- Grundfähigkeit
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine Grundfähigkeitsversicherung bei Verlust von grundlegenden Fähigkeiten eine monatliche Rente, die zur Deckung laufender Kosten dient. Sie ist daher günstiger und für Personen interessant, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können. Beispiele für Grundfähigkeiten sind:
- Sehen
- Sprechen
- Hören
- Gebrauch der Hände
- Gebrauch der Arme
- Gebrauch der Beine
- Sitzen
- Stehen
- Gleichgewichtssinn
- Orientierungssinn
- Schwere Erkrankung (Dread Disease)
In den letzten Jahren ist der Bedarf an Produkte zur finanziellen Absicherung bei schwerer Krankheit stark gestiegen. Denn im Gegensatz zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet die Dread-Disease-Versicherung (Versicherung bei schweren Erkrankungen) nicht in Abhängigkeit vom ausgeübten Beruf, sondern ganz konkret bei bestimmten Krankheuten, u.a.:
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
- Krebs
- Multiple Sklerose
- Querschnittslähmung
- Nierenversagen
- Koma
Ein weiterer Unterschied ist die Auszahlungsform der Versicherungsleistung: Anstelle einer Rente wird eine Einmalzahlung geleistet.
- Unfall
Jeden Tag passiert ein Unfall, die meisten Unfälle im Haushalt, sprich: im privaten Umfeld!
Je nach Unfallart können die finanziellen Folgen, beispielsweise ein behindertengerechter
Hausumbau, sehr belastend sein. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur sehr
eingeschränkt; daher ist es sinnvoll, privat vorzusorgen. Nur so kann die eigene – und
gegebenenfalls auch die Existenz einer Familie – abgesichert werden.
- Krankheit
- Hinterbliebenenversorgung
Eine Todesfallabsicherung kann aus unterschiedlichen Gründen wichtig sein. In der Regel ist
eine Risikolebensversicherung Voraussetzung für eine Immobilienfinanzierung; verstirbt der
Kreditnehmer während der Finanzierungslaufzeit, sichert sie den Kredit ab und schützt somit
die Hinterbliebenen.
Seit dem Wegfall der Sterbegeldversicherung als Leistungsbestandteil der gesetzlichen
Krankenversicherung hat die private Absicherung stark an Bedeutung gewonnen. Eine
private Sterbegeldversicherung schützt die Hinterbliebene vor oftmals hohen
Bestattungskosten.
- Altersvorsorge
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet künftig aufgrund der demographischen
Entwicklung in Deutschland nur noch eine Grundversorgung. Eine zusätzliche
Altersvorsorge ist deshalb unverzichtbar.
- Geförderte Altersvorsorge
- Basisrente
Diese Versicherung – auch „Rürup-Rente genannt – ist insbesondere für die Personen geeignet, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in entsprechenden (berufsständischen) Versorgungswerken fürs Alter vorsorgen. Die Beiträge wirken sich seit steuermindernd aus, die Rentenzahlungen werden der Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Besteuerung).
- Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und mögliche zusätzliche Steuerentlastungen geförderte Rentenversicherung. Analog der Basisrente werden die Leistungen zwar als Einkommen versteuert, in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen als Beitrag aufgewendet werden. Allerdings können nur zulagenberechtigte Personen einen solchen Vertrag abschließen. Es sind dies:
- Angestellte und Arbeiter inklusive öffentlicher Dienst (rentenversicherungspflichtig)
- arbeitnehmerähnliche Selbstständige
- Auszubildende
- Beamte/Richter/Soldaten
- Behinderte in Werkstätten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- Personen im Erziehungsurlaub (max. drei Jahre)
- Handwerker in Handwerksrolle eingetragen (rentenversicherungspflichtig)
- Hebammen (selbständig und rentenversicherungspflichtig)
- Künstler und Publizisten (pflichtversichert)
- Landwirte (rentenversicherungspflichtig)
- Personen mit Mini-Job (sofern Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit)
- Pflegepersonen (privater Pflegedienst)
- Selbstständige (rentenversicherungspflichtig)
- Wehr-/Zivildienstleistender
- Ehepartner von geförderten Personen erhalten, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen, ebenfalls Zulagen, selbst wenn sie nicht zum direkt geförderten Personenkreis gehören. Sie profitieren daher von einer indirekten Förderung.
- Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung gewinnt in Deutschland immer mehr an
Bedeutung. Für Arbeitgeber ist sie ein wichtiges Personalinstrument, um
Mitarbeiter für sich zu gewinnen und langfristig an sich zu binden. Für
Arbeitnehmer ist sie aufgrund der attraktiven staatlichen Förderung eine
sehr gute Möglichkeit, um für den Ruhestand vorzusorgen. Informieren Sie
sich hierzu in aller Kürze über das
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Private Altersvorsorge
Nach Einsicht in unsere Vergleichsübersicht und auf der Grundlage eines unabhängigen Beratungsgesprächs wählen Sie Ihren Anbieter selbst! Ein Versicherungs-Check-Up, gerne auch für bestehende Verträge von Interessenten, ist ebenfalls Bestandteil unserer Dienstleistung.